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Aktenblick14250 / 2 K 11/25 / Amtsgericht Eckernförde / Riesebyer Straße 16 a
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Termin anberaumt - Amtliche Gerichtsquelle

Eigentumswohnung in Eckernförde

Riesebyer Straße 16 a - 24340 Eckernförde - Schleswig-Holstein. Aktenzeichen 2 K 11/25. Verkehrswert 121.000 €. 3 Dateien / 1 Fotos.

Objektdaten

Objektart, Adresse, Fläche, Beschreibung und extrahierte Felder.

Objektart
Eigentumswohnung

Beschreibung

Auszug aus dem Gutachten des Sachverständigen über den Verkehrswert für die 2-Zimmer Eigentumswohnung Nr. 19 im 1. Obergeschoss links nebst dem Sondernutzungsrecht an dem Multiparker-Tiefgaragenstellplatz Nr. 19, belegen in Riesebyer Straße 16 a, 24340 Eckernförde Grundbuch: Eckernförde Blatt: 3986 Lfd. Nr.: 1 Gemarkung: Borby Flurstück-Nr.: 26.834/ 1.000.000stel Miteigentumsanteil an dem Grundstück Gebäude- und Freifläche zu 2.970m² Verkehrswert: € 121.000,00 Wertermittlungsstichtag: 17. März 2026 Hinweis: Eine Innenbesichtigung der Eigentumswohnung wurde dem Sachverständigen von dem Eigentümer und auch dem Mieter nicht ermöglicht. Grundstücksbeschreibung Verkehrs- und Wohnlage des Wertermittlungsobjektes Das Grundstück der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, in der sich das Wertermittlungsobjekt, die Eigentumswohnung Nr. 19 befindet, ist nördlich vom Eckernförder Stadtzentrum belegen. (...) Im Bereich des Grundstücks der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist die Erschließungsstraße Riesebyer Straße als eine zweispurige asphaltierte Haupterschließungsstraße hergestellt. Die Kraftfahrzeuge können beidseitig längs zur Fah.rbahn in mit Verbundsteinen befestigten Parkbuchten abgestellt werden. Ein öffentlicher Gehweg ist auf beiden Straßenseiten eingerichtet und mit Betonplatten befestigt. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist ein Fahrradweg auf der Straße eingerichtet. Fahrradwege sind nicht eingerichtet. Straßenbegleitgrün ist auf öffentlichem Grund in geringer Anzahl vorhanden; jedoch verfügen die Privatgrundstücke über Bäume, Büsche, Sträucher und kleine Rasenflächen, sodass ein relativ grünes Erscheinungsbild vorhanden ist. Weiterhin ist das Grundstück der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer an der Erschließungsstraße Kirchenweg belegen. Hierüber erfolgt die Erschließung der Tiefgarage und der Pkw-Außenstellplätze im rückwärtigen, östlichen Grundstücksbereich. Die Erschließungsstraße Kirchenweg ist als eine asphaltierte Anliegerstraße, die als Sackgasse eingerichtet ist, hergestellt. In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich eingeschossige Einfamilienhäuser und zweigeschossige Mehrfamilienhäuser aller Baualtersklassen , die in offener Bauweise errichtet sind. (...) Die Ausrichtung der Wohnung zum Sonnenverlauf ist als gut zu bezeichnen. Das Wohnzimmer nebst Balkon ist in Richtung Westen ausgerichtet. Das Schlafzimmer, die Küche und der offene Essbereich sind in Richtung Norden ausgerichtet. Der Flur, das Bad und der Abstellraum sind innenliegend und verfügen somit nicht über eine natürliche Belichtung. Erschließungszustand Eine Auskunft zum Erschließungszustand wurde für das Grundstück der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, (...) aus Kostengründen nicht angefordert, da es sich um eine typische Eckernförder Stadtteillage handelt. Hinweise, die auf das Vorliegen etwaiger offener Erschließungs- oder Ausbaumaßnahmen und der damit zu übernehmenden Kosten schließen lassen, konnten im Rahmen der Ortsbesichtigung nicht festgestellt werden. Im Rahmen der Wertermittlung wird davon ausgegangen, dass das Grundstück für die vorliegende Nutzung vermutlich voll erschlossen ist. Topographie Das Grundstück der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer befindet sich auf dem Höhenniveau der Erschließungsstraße und fällt zum rückwärtigen Grundstücksbereich ab. Gebäudebeschreibung Bebauung Die Bebauung auf dem Grundstück der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer besteht aus einem vollunterkellerten, zweigeschossigen Mehrfamilienhaus mit einem ausgebauten Dachgeschoss. Es sind vier Hauseingänge vorhanden. Weiterhin sind eine Tiefgarage und ein offener Pkw- Einstellplatz auf dem Grundstück der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer vorhanden. Baujahr ca. 1983 im baulichen Ursprung Gemeinschaftseigentum für das Mehrfamilienhaus Nr. 16 a Fundamente: Die Fundamente sind gemäß BB als Streifenfundamente laut Statik errichtet. Kellerwände: Die Kellerwände bestehen gemäß BB aus einem ca. 37,5 cm starken Kalksandsteinmauerwerk mit Isolieranstrich bzw. aus einem ca. 24 cm starken Kalksandsteinmauerwerk, einer ca. 6 cm starken Wärmedämmung und einem ca. 11 ,5 cm starken roten Klinkerverblendsteinmauerwerk. Die Wände der Tiefgarage sind gemäß BB aus Stahlbeton. Außenwände: Die Geschossaußenwände sind gemäß BB aus einem Innenputz, einem ca. 24 cm starken Kalksandsteinmauerwerk, einer ca. 6 cm starken Wärmedämmung und einem ca. 11 ,5 cm starken roten Klinkerverblendsteinmauerwerk hergestellt. Die Dachgiebel sind mit Schindeln verkleidet. Wohnungstrennwände: Die Wohnungstrennwände sind gemäß BB aus zwei ca. 24 cm starken Kalksandsteinmauerwerkswänden bzw. einem ca. 24 cm starken Kalksandsteinmauerwerk hergestellt. Innenwände: Die tragenden Innenwände bestehen gemäß BB aus einem ca. 24 cm starken Kalksandvollstein. Die nicht tragenden Innenwände sind gemäß BB als ca. 10 cm starke Leichtbauwände oder ca. 11,5 cm starke Kalksandsteinmauerwerkswände hergestellt. Decken: Der untere Abschluss ist gemäß BB aus einer ca. 18 cm starken Stahlbetonsohle nebst ca. 20 cm starken Kiesfilter hergestellt. Die Geschossdecken sind gemäß B8 als ca. 18 cm starke Betondecken mit einem ca. 7 cm starken schwimmenden Estrich hergestellt. Dach: Ein Satteldachaufbau aus einer Holzkonstruktion mit einer Dacheindeckung aus Betondachsteinen ist vorhanden. Eine Besichtigung der Dachfläche erfolgte nicht. Die Regenrinnen- und Fallrohre sind aus Zink hergestellt. In den Satteldachflächen sind Flachdachgauben vorhanden. Die Flachdachgauben sind mit Schindeln verkleidet. Treppen: Die Geschosstreppen der Treppenhäuser und die KeIlergeschosstreppen sind gemäß BB als Stahlbetontreppen hergestellt. Ein umlaufendes Metallgeländer ist im Erdgeschossbereich vorhanden. In den Spitzboden führt gemäß BB eine Einschubtreppe. Weitere Aussagen sind aufgrund der nicht ermöglichten Innenbesichtigung nicht machbar. Ein Hauseingangstreppenpodest mit zwei Tritt- und Setzstufen ist vorhanden. Aufzug: Ein Aufzug ist im Treppenhaus vermutlich aufgrund der vorliegenden Grundrisszeichnungen nicht vorhanden. Fenster: Im baulichen Ursprung sind gemäß BB sind isolierverglaste Holzrahmenfenster verbaut worden. Dachflächenfenster sind in die Dachflächen eingebaut. Der U-Wert (Wärmedurchlasskoeffizient) oder andere energetische Kennwerte der Fenster sind dem Sachverständigen nicht bekannt. Türen: Die Hauseingangstür ist als einflügelige Aluminiumrahmentür mit einem Glasausschnitt und einem feststehenden , linken Seitenelement hergestellt. Die Briefkastenanlage ist in das linke Seitenelement integriert. Die Wohnungseingangstüren sind gemäß BB als Holztüren in Holzzargen errichtet. Fußböden: Der Fußbodenbelag im Eingangsbereich des Treppenhauses ist aus einem Werksteinbelag hergestellt worden. Heizung: Das Haus ist an die zentrale Fernwärmeversorgung der Stadtwerke Eckernförde im Jahr 2017 angeschlossen worden. Die Warmwasseraufbereitung erfolgt zentral über die Heizungsanlage. Balkone: Die Balkone sind als auskragende Betonplatten mit einer massiven Brüstung als Absturzsicherung hergestellt. Tiefgarage: Gemäß BB sind in der Tiefgarage Maschinenparkanlagen errichtet. Es sind 27 Pkw-Tiefgaragenstellplätze gemäß BB vorhanden. Außenstellplätze: Es sind gemäß BB 15 Außenstellplätze vorhanden. Die Stellplätze sind mit Betonpflastersteinen befestigt. Die Zufahrt ist asphaltiert. Sonstiges: Eine Klingelanlage ist vorhanden. Im Kellergeschoss befinden sich die Abstell- / Kellerräume der Wohnungen. Im Kellergeschoss sind gemäß Grundriss sowie gemäß BB 4 Wasch- und Trockenräume (vermutlich einer je Hauseingang) vorhanden. Sondereigentum (Ausstattung der Eigentumswohnung Nr. 19) Wohnfläche beträgt 53,66 m² Gesamteindruck Auf Grund der nicht möglichen Innenbesichtigung sind keine verbindlichen Angaben zum Ausstattungszustand der Wohnung möglich. Außenanlagen Das Mehrfamilienhaus, in der sich das WertermiUlungsobjekt befindet, ist ca. 5 m von der westlich verlaufenden Erschließungsstraße Riesebyer Straße errichtet, sodass ein Vorgarten vorhanden ist. Der Vorgarten ist mit Hecken und kleinen Rasenflächen hergerichtet. Die Zuwegung zu der Hauseingangstür ist mit Betonplatten befestigt. Die Zufahrt zu den rückwärtig belegenen Außenstellplätzen ist asphaltiert. Die Stellplätze sind mit Betonverbundsteinen befestigt.

Wohnfläche, Grundstück, Baujahr sowie Gebäude-, Energie- und Lagedaten für dieses Objekt.

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Lage

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Verfahrensverlauf 1 Ereignisse

Von Hammergebot seit 25. Juli 2026 beobachtet. Frühere Schritte stammen aus amtlichen Gerichtsdokumenten.

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3 amtliche Dokumente und 60 extrahierte Dokumentenseiten liegen für dieses Objekt vor.

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§42-Status & Prüfung

Gerichtsaktenzugang, Anfrageweg und Review-Status.

Status der Gerichtsakte

§42-Statusvorschau

Details zu Akteneinsicht und Prüfung sind Premium-Intelligence. Die Vorschau deutet keine abgeschlossene Lastenprüfung an.

  1. Gerichtsweg

    Details gesperrt

    Details zum Zugangsweg erscheinen nach dem Freischalten, wenn Hammergebot genügend gerichtsbezogene Belege hat.

  2. Anfrageprozess

    Keine Anfrage erfasst

    Hammergebot verfolgt für dieses Verfahren noch keinen §42-Anfrageprozess.

  3. Lastenprüfung

    Nicht geprüft

    Es ist keine verfahrensbezogene Prüfung vorrangiger oder bestehenbleibender Rechte abgeschlossen.

Ein bekannter Zugangsweg ist nur Logistik. Er bedeutet nicht, dass Hammergebot die vorrangigen oder bestehenbleibenden Rechte dieses Verfahrens geprüft hat.

Nach dem Freischalten erscheinen die gerichtsbezogenen Zugangshinweise, soweit verfügbar. Die verfahrensbezogene Lastenprüfung bleibt separat.

Risiken & Rechte

Rechte, Belastungen und prüfpflichtige Signale.

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Grundbuch- und Gutachtenhinweise werden nach dem Freischalten mit Quelle angezeigt.

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Verkehrswert

Gerichtlicher Wert und Vergleichsdruck.

Amtlicher WertankerGericht

121.000 €

Vom Gericht festgesetzter Verkehrswert aus der amtlichen Bekanntmachung.
Vergleichsdruck

Wie dieser Verkehrswert im lokalen Bestand liegt

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Vergleichbare aktive und beendete Verfahren sowie die lokale €/m²-Einordnung liegen hinter der Objektfreischaltung.

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