Aktuelle ZVG-Chancen

Zwangsversteigerungen in Arnstorf

Aktuelle Verfahren in Arnstorf, Bayern: Termine, Verkehrswerte, Dokumente und Bildbelege aus dem Live-Bestand.

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Dokumentierte Chancen zuerst

Diese Auswahl zeigt aktive Verfahren in Arnstorf, bei denen Unterlagen, Bilder und Verkehrswerte bereits belastbare Entscheidungssignale liefern.

Textseite — Immobilie in Arnstorf
13 Fotos
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1 K 6/26 / Amtsgericht LandshutGute Daten

94424 Arnstorf, Döttenau 3

94424 Arnstorf · Bayern

1 €
Verkehrswert
Auszug aus dem Gutachten des Sachverständigen über den Verkehrswert für das Wohnhaus im Außenbereich in 94424 Arnstorf, Döttenau 3 Grundbuch: Jägerndorf Blatt: 699 Gemarkung: Jägerndorf Flurstück-Nr.: 2436/3 Gebäude- und Freifläche zu 246m² Verkehrswert: 1,00€ (Die Immobilienbewertung weist ein negatives Ergebnis aus. Dem Verkehrswert wird ein symbolischer Wert von 1,00 € zugemessen.) Wertermittlungsstichtag: 17.04.2026 Hinweis: Es konnte keine Innenbesichtigung des Gebäudes vorgenommen werden. Das Gutachten wurde daher nach dem äußeren Augenschein erstellt. Grundstücksbeschreibung Art der Bebauung und Nutzungen in der Straße und im Ortsteil: Reines Einfamilienhausgebiet mit lockerer Bebauung. Große Grundstücke, viel Abstand zwischen den Häusern. Sehr geringe Verkehrsdichte. Hoher Grünanteil, Felder und Wiesen direkt angrenzend. Außenbereichslagen. Umfeld. Ruhige Wohnlage, kaum Lärmquellen. Hohe Sicherheit, überwiegend Eigentümer. Topografie: eben bis leicht hängig Erschließung, Baugrund etc. Straßenart: Direkter Zugang nur über das Nachbargrundstück; Keine dingliche Sicherung im Grundbuch der angrenzenden Flurstücke; Ein Notwegerecht wird unterstellt und durch einen pauschalen Abschlag in der Bodenwertermittlung berücksichtigt. Ein Notwegerecht ist ein gesetzlich geregeltes Wegerecht, das greift, wenn ein Grundstück keinen ausreichenden Zugang zur öffentlichen Straße hat. Der Nachbar des belasteten Flurstücks hat Anspruch auf eine angemessene Geldrente (§ 917 Abs. 2 BGB). (…) Straßenausbau: Staatsstraße voll ausgebaut, Fahrbahn aus Bitumen; Gehwege nicht vorhanden, befestigt; Direkter Zugang nur als befestigter Weg Anschlüsse an Versorgungsleitungen und Abwasserbeseitigung: Elektrischer Strom: Nach Auskunft des Versorgers Bayernwerk besteht ein herkömmlicher Stromanschluss mit Ablesevorrichtung (Zähler) Wasser: Die Wasserversorgung erfolgt über ein privates Leitungsnetz der Dorfgemeinschaft "Unteres Döttenau". Wasserlieferant ist die "Wasserversorgung Thanning". Das Leitungsrecht ist dinglich gesichert im Grundbuch der FI. St. 2436/2 (südlich angrenzend) . Der genaue Verlauf der Leitung konnte nicht festgestellt werden. Kanalanschluss: Es besteht kein Anschluss an das öffentliche Kanalnetz der Marktgemeinde Arnstorf. Das Abwasser wird vermutlich über eine Klärgrube entsorgt. Nach mündlicher Auskunft der Wasserrechtsbehörde beim Landratsamt Rottal-Inn besteht für die Wohnungsnutzung allerdings die Auflage zur Anpassung der Klärgrube an die aktuellen umwelttechnischen Auflagen (Kleinkläranlage) , mit Überlauf in ein angrenzendes Gewässer (Bachlauf usw.) Nach den Erkenntnissen aus dem Orttermin muss von einer "Nachholung dieser Auflage" ausgegangen werden . Fernsehanschluss: Nach den Erkenntnissen aus dem Ortstermin über eine SAT - Schüssel. Telefonanschluss: Keine Anzeichen , dass ein Anschluss vorhanden ist. Grenzverhältnisse, nachbarliche Gemeinsamkeiten: keine Grenzbebauung des Gebäudes; Neben dem Wohngebäude wurden einige Holzbauten (Schuppen, Geräteraum usw.) im Anschluss an das Grundstück erstellt. Dabei ist von einer nicht legalen Bebauung der angrenzenden Flurstücke auszugehen . Z. T. bestehen auch "Überbauten". Zudem befinden sich diese baulichen Anlagen in einem sehr schlechten Zustand, die einen Abbruch rechtfertigen. In der Bewertung ist daher von einer Beseitigung dieser Bauten auszugehen . Baurecht: Das Bauplanungsrecht für 94424 Arnstorf - Döttenau 3 richtet sich nach § 35 BauGB (Außenbereich). Das bedeutet: Neubauten sind stark eingeschränkt. Der Bestandsschutz ist entscheidend, und nur bestimmte Vorhaben sind genehmigungsfähig. (...) Gebäudebeschreibung Wohnhaus Gebäudeart: Wohnhaus, Zweigeschossig: EG, DG , vermutlich nicht unterkellert; Giebeldach ; Energieeffizienz: Energieausweis liegt nicht vor; Es wird ein schlechter Energiestandard unterstellt; Außenansicht: insgesamt verputzt und gestrichen Gebäudekonstruktion Konstruktionsart: Massivbau Fundamente: Beton Umfassungswände: Massive Wände (Ziegelwände) Geschossdecken: Holzbalkendecke vermutet Dach: Dachkonstruktion: Holzdach ungedämmt Dachform : Sattel- oder Giebeldach Dacheindeckung: Dachziegel Allgemeine technische Gebäudeausstattung Wasserinstallationen: Wasserversorgung über Anschluss an ein privates Trinkwassernetz Abwasserinstallationen: Ableitung in eine Klärgrube (Lage nicht ersichtlich) Elektroinstallation: einfache Installation Heizung: Unbekannt (wahrscheinlich Holzofen) Lüftung: herkömmliche Fensterlüftung Warmwasserversorgung: vermutlich dezentral über Elektroboiler Raumausstattungen und Ausbauzustand Fenster: z. T. Kunststofffenster Bauschäden und Baumängel: aufgrund des äußeren Augenscheins werden ein starker Instandsetzungsstau und Modernisierungsstau angenommen Allgemeinbeurteilung: Der bauliche Zustand ist aufgrund des Gebäudealters und des äußeren Augenscheins als schlecht zu beurteilen. Nebengebäude Es bestehen einige Nebengebäude, die zum Teil auf den angrenzenden Flurstücken errichtet wurden bzw. auch die Grundstücksgrenze überbaut wurde. (...) Holzschuppen an der Rückseite des Wohnhauses angebaut Holzschuppen auf dem südlich angrenzenden FI. St. 2436/2 Holzschuppen an der Ostseite des Gebäudes Alle Bauten sind in einen abbruchreifen Zustand . Es wird Abbruchreife unterstellt. Außenanlagen Die Außenanlagen machen einen stark verwahrlosten Eindruck. Das Umfeld um das Haus ist stark vermüllt mit Baustoffen, Holzabfällen, alte Gerätschaften, Abfällen allgemein, Leergut usw. (…) Bei der Nutzung des Grundstücks wurden die Grundstückgrenzen nicht beachtet. Deshalb erstreckt sich der verwahrloste Zustand der Außenanlagen auch auf die benachbarten Flurstücke, die weitgehend landwirtschaftlich genutzt werden . In der Bewertung wird von einer verpflichtenden Freilegung dieser Flächen ausgegangen. Es wird ein pauschaler Kostenansatz berücksichtigt.

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