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Aktenblick15048 / 4 K 119/25 / Amtsgericht Stuttgart / Mathildenstraße 42
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Termin anberaumt - Amtliche Gerichtsquelle

Wohn-/Geschäftshaus in Magstadt

Mathildenstraße 42 - 71106 Magstadt - Baden-Württemberg. Aktenzeichen 4 K 119/25. Verkehrswert 356.000 €. 4 Dateien / 1 Fotos.

Objektdaten

Objektart, Adresse, Fläche, Beschreibung und extrahierte Felder.

Objektart
Wohn-/Geschäftshaus

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung:Eingetragen im Grundbuch von Magstadt Blatt 10838 BV Nr. 1 lfd. Nr. 1 286,84 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Gemarkung Magstadt, Flurstück 104/8 Gebäude- und Freifläche, Maichinger Straße 5 Größe: 250 m² verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 1 bezeichneten Teileinheit (nicht zum Wohnen bestimmte Räume im Erdgeschoss, im Aufteilungsplan mit Nr. 1 bezeichnet). Es sind Sondernutzungsrechte begründet. Der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondernutzungsrechte beschränkt. Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen): (= Ladeneinheit im EG, Nutzfläche ca. 68 m²)* Verkehrswert: 120.000,00 € Eingetragen im Grundbuch von Magstadt Blatt 10839 BV Nr. 1 lfd. Nr. 2 289,53 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Gemarkung Magstadt, Flurstück 104/8 Gebäude- und Freifläche, Maichinger Straße 5 Größe: 250 m² verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 2 bezeichneten Wohneinheit (Wohnung im Obergeschoss, im Aufteilungsplan mit Nr. 2 bezeichnet). Es sind Sondernutzungsrechte begründet. Der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondernutzungsrechte beschränkt. Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen): (= 3-Zimmer-Wohnung, Küche, Bad, WC, Wohnfläche ca. 67 m²)* Verkehrswert: 119.000,00 € Eingetragen im Grundbuch von Magstadt Blatt 10840 BV Nr. 1 lfd. Nr. 3 423,63 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Gemarkung Magstadt, Flurstück 104/8 Gebäude- und Freifläche, Maichinger Straße 5 Größe: 250 m² verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 3 bezeichneten Wohneinheit (Wohnung im Dachgeschoss sowie der Treppe vom Obergeschoss zum Dachgeschoss und dem Dachboden, im Aufteilungsplan mit Nr. 3 bezeichnet). Es sind Sondernutzungsrechte begründet. Der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondernutzungsrechte beschränkt. Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen): (= 3-Zimmer-Wohnung, Küche, Bad, WC im DG, Wohnfläche ca. 48 m²)* Verkehrswert: 117.000,00 € weiterer Zusatz bzgl. lfde. Nrn. 1 bis 3: (Es handelt sich um ein Wohn- und Geschäftshaus, Baujahr 1949, mehrere Umbauten u.a. Sanierung 2012. Sondernutzungsrechte an Stellplatz Nr. 4, 5, 6, 7 ohne Zuordnung vorhanden.)* Verkehrswert für das gesamte Objekt lfde. Nrn. 1 bis 3: 356.000,00 € Der Versteigerungsvermerk ist am 07.07.2025 in das Grundbuch eingetragen worden. Hinweis: Bieter müssen sich im Termin durch Personalausweis/Reisepass ausweisen. Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden: Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben: Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg Bank: Baden-Württembergische Bank IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63 BIC: SOLADEST600 Verwendungszweck: 2648307036407, Az. 4 K 119/25, AG Stuttgart Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler. Damit der zum Bieten notwendige und von der Landesoberkasse auszustellende Gutschriftsnachweis im Termin vorliegt, ist rechtzeitige Überweisung (ca. 7 Werktage vorher) erforderlich. Die Vorlage eines Bundesbankschecks oder eines von einem in Deutschland ansässigen Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsschecks (beides nicht älter als 3 Werktage) oder einer unbefristeten, unbedingten und selbstschuldnerischen Bankbürgschaft ist ebenfalls möglich. Bietvollmachten müssen von einem Notar öffentlich beglaubigt sein. Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart. Ansprechpartner: Gläubigervertreter: Bankhaus Mayer Aktenzeichen: 1543440 SCH/AR Telefon: 0761 28200 34 * Angaben ohne Gewähr

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Verfahrensverlauf 1 Ereignisse

Von Hammergebot seit 7. September 2026 beobachtet. Frühere Schritte stammen aus amtlichen Gerichtsdokumenten.

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Verlaufspunkte vorhanden: 1. Termin-, Status- und Quellenangaben werden erst nach dem Freischalten angezeigt.

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§42-Status & Prüfung

Gerichtsaktenzugang, Anfrageweg und Review-Status.

Status der Gerichtsakte

§42-Statusvorschau

Details zu Akteneinsicht und Prüfung sind Premium-Intelligence. Die Vorschau deutet keine abgeschlossene Lastenprüfung an.

  1. Gerichtsweg

    Details gesperrt

    Details zum Zugangsweg erscheinen nach dem Freischalten, wenn Hammergebot genügend gerichtsbezogene Belege hat.

  2. Anfrageprozess

    Keine Anfrage erfasst

    Hammergebot verfolgt für dieses Verfahren noch keinen §42-Anfrageprozess.

  3. Lastenprüfung

    Nicht geprüft

    Es ist keine verfahrensbezogene Prüfung vorrangiger oder bestehenbleibender Rechte abgeschlossen.

Ein bekannter Zugangsweg ist nur Logistik. Er bedeutet nicht, dass Hammergebot die vorrangigen oder bestehenbleibenden Rechte dieses Verfahrens geprüft hat.

Nach dem Freischalten erscheinen die gerichtsbezogenen Zugangshinweise, soweit verfügbar. Die verfahrensbezogene Lastenprüfung bleibt separat.

Risiken & Rechte

Rechte, Belastungen und prüfpflichtige Signale.

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Verkehrswert

Gerichtlicher Wert und Vergleichsdruck.

Amtlicher WertankerGericht

356.000 €

Vom Gericht festgesetzter Verkehrswert aus der amtlichen Bekanntmachung.
Vergleichsdruck

Wie dieser Verkehrswert im lokalen Bestand liegt

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Vergleichbare aktive und beendete Verfahren sowie die lokale €/m²-Einordnung liegen hinter der Objektfreischaltung.

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