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Aktenblick11907 / 0 K 75/25 / Amtsgericht Hof / In Bärlas
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Termin anberaumt - Amtliche Gerichtsquelle

Garage in Weißdorf

In Bärlas - 95237 Weißdorf - Bayern. Aktenzeichen 0 K 75/25. Verkehrswert 38.000 €. 2 Dateien / 0 Fotos.

Objektdaten

Objektart, Adresse, Fläche, Beschreibung und extrahierte Felder.

Objektart
Garage
Versteigerungsart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Extrahierte Intelligenz 1

Flurstück
558
ZVG-Portal80% Sicherheit

Seulbitz 558

1 erweiterte Intelligenzfelder mit Professional

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Beschreibung

Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Hof von Seulbitz Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift Hektar Blatt Seulbitz 558 Gebäude- und Freifläche In Bärlas 0,1874 413 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Hofscheune und ehemalige Gaststätte; Der Versteigerungsvermerk ist am 13.11.2025 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Wohnfläche, Grundstück, Baujahr sowie Gebäude-, Energie- und Lagedaten für dieses Objekt.

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Lfd. Nr. 1GarageDieses Objekt
Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Hof von Seulbitz Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift Hektar Blatt Seulbitz 558 Gebäude- und Freifläche In Bärlas 0,1874 413 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Hofscheune und ehemalige Gaststätte; Der Versteigerungsvermerk ist am 13.11.2025 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
In Bärlas, 95237 Weißdorf
38.000 €
Lfd. Nr. 3
In Bärlas, 95237 Weißdorf, Bärlas
38.000 €

Lage

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Karte, Lagebild und Standortkontext für dieses Objekt.

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Verfahrensverlauf 1 Ereignisse

Von Hammergebot seit 12. Juni 2026 beobachtet. Frühere Schritte stammen aus amtlichen Gerichtsdokumenten.

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Verlaufspunkte vorhanden: 1. Termin-, Status- und Quellenangaben werden erst nach dem Freischalten angezeigt.

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Dokumente

2 amtliche Dateien, Seiten und Dokumentenfakten.

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2 amtliche Dokumente und 3 extrahierte Dokumentenseiten liegen für dieses Objekt vor.

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§42-Status & Prüfung

Gerichtsaktenzugang, Anfrageweg und Review-Status.

Status der Gerichtsakte

§42-Statusvorschau

Details zu Akteneinsicht und Prüfung sind Premium-Intelligence. Die Vorschau deutet keine abgeschlossene Lastenprüfung an.

  1. Gerichtsweg

    Details gesperrt

    Details zum Zugangsweg erscheinen nach dem Freischalten, wenn Hammergebot genügend gerichtsbezogene Belege hat.

  2. Anfrageprozess

    Keine Anfrage erfasst

    Hammergebot verfolgt für dieses Verfahren noch keinen §42-Anfrageprozess.

  3. Lastenprüfung

    Nicht geprüft

    Es ist keine verfahrensbezogene Prüfung vorrangiger oder bestehenbleibender Rechte abgeschlossen.

Ein bekannter Zugangsweg ist nur Logistik. Er bedeutet nicht, dass Hammergebot die vorrangigen oder bestehenbleibenden Rechte dieses Verfahrens geprüft hat.

Nach dem Freischalten erscheinen die gerichtsbezogenen Zugangshinweise, soweit verfügbar. Die verfahrensbezogene Lastenprüfung bleibt separat.

Risiken & Rechte

Rechte, Belastungen und prüfpflichtige Signale.

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Grundbuch- und Gutachtenhinweise werden nach dem Freischalten mit Quelle angezeigt.

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Verkehrswert

Gerichtlicher Wert und Vergleichsdruck.

Amtlicher WertankerGericht

38.000 €

Vom Gericht festgesetzter Verkehrswert aus der amtlichen Bekanntmachung.
Vergleichsdruck

Wie dieser Verkehrswert im lokalen Bestand liegt

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Vergleichbare aktive und beendete Verfahren sowie die lokale €/m²-Einordnung liegen hinter der Objektfreischaltung.

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Biet- und Kostenrechner

Sicherheitsleistung, Kostenrahmen und Bietmodell.

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Gebot, Grunderwerbsteuer, Zuschlagsgebühr, Bargebot-Zinsen und Wertgrenzen für dieses Objekt.

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